Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DekoWien. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, bevor Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Bestellungen, Stornierungen und Lieferung

Unsere AGB regeln den Kauf und Versand unserer Deko-Artikel. Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  1. Stornierungen:
  • Weniger als 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Auftragswertes.
  • Eine Anzahlung von 50 % des Auftragswertes wird im Falle einer Stornierung mit den oben genannten Gebühren verrechnet.
  • Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als solche bezeichnet sind.
  • Die Transportkosten sind Pauschalpreise und fangen bei 30,00€ an.
  • Die Transportkosten beinhalten nicht den Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der gemieteten Gegenstände.
  • Bei Lieferung und Abholung der angemieteten Gegenstände hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Ware in Empfang nimmt.
  • Bei Übernahme der Gegenstände muss der Mieter die Ware sofort kontrollieren und der Empfang auf der Empfangsbestätigung unterzeichnet werden.
  • Ab Übernahme der Gegenstände beginnt die Haftung des Mieters.

Haftung und Sorgfaltspflichten

Die folgenden Klauseln sind uns besonders wichtig, um uns rechtlich abzusichern:

  1. Haftung:
  • Die angemieteten Gegenstände sind nicht versichert.
  • Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die angemieteten Gegenstände in Empfang nimmt.
  • Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle Schäden (auch die durch Dritte verursacht), die aus der Benutzung der angemieteten Gegenstände resultieren.
  • Bei Beschädigung, Bruch oder Verlust ist der Mieter in der Pflicht, den Gegenstandswert zu ersetzen.
  • Von Übernahme bis Rückgabe der Mietgegenstände trägt der Mieter die Verantwortung.
  • Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Fehlmengen erst nach abgeschlossener Reinigung ermittelt werden können.
  • Beschädigte und fehlende Gegenstände werden zu Wiederbeschaffungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
  • Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung resultieren, gegen den Vermieter geltend machen.
  • Die gemieteten Gegenstände müssen vom Mieter sorgfältig behandelt und vor Rückgabe grob gesäubert werdem.
  • Der Vermieter übernimmt die Reinigung der Gegenstände.
  • Extrem verschmutzte Artikel können nach berechnet werden.

Weitere wichtige Bestimmungen

  1. Veröffentlichung:
  • Der Vermieter behält sich das Recht vor, an Orten, an denen Mietgegenstände des Vermieters stehen, zu Marketingzwecken des Vermieters Fotos zu machen.
  • Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände nur bestimmungsgemäß für die vereinbarte Veranstaltung zu verwenden.
  • Er verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln und in unveränderten und einwandfreien Zustand an den Vermieter zurückzugeben.
  • Die Rückgabe hat in den für die Mietgegenstände vorgesehenen Verpackungen zu erfolgen.
  • Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die von ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung übermittelten personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO ausschließlich zum Zwecke der Vertragsdurchführung erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
  • Eine Nutzung dieser Daten für eigene Werbezwecke des Vermieters, insbesondere zur Zusendung von Angeboten und Informationen per E-Mail oder Post, erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben oder bei Vorliegen einer ausdrücklichen Einwilligung.
  • Der Kunde kann der Verwendung seiner Daten zu Werbezwecken jederzeit schriftlich widersprechen.
  • Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
  • Es gilt österreichisches Recht.
  • Gerichtsstand ist Wien.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
  • An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
  • Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Fragen?

Wenn Sie Fragen zu unseren AGB haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.